Vorverkauf

Vorverkauf


1.1 Dauerkarten und Zehnerkarten können vor Beginn der Badesaison in der Gemeindeverwaltung erworben werden.



1.2 Für Dauerkarten für Personen mit Hauptwohnsitz in Niedernhausen werden folgende Entgelte erhoben (Nachlass von 20 %)


1.2.1 Erwachsene 70,00 EUR (zuvor 88,00 EUR)

1.2.2 Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr 32,00 EUR (zuvor 40,00 EUR)

1.2.3 Für Haushalte mit Kindern bis zum 18. Lebensjahr 96,00 EUR (zuvor 120,00 EUR)

1.2.4 Schüler und Studenten (mit Nachweis) 40,00 EUR (zuvor 50,00 EUR)

1.2.5 Bundesfreiwilligendienstleistende, freiwillig Wehrdienstleistende und Behinderte ab 50% Behinderung (mit Nachweis)
48,00 EUR (zuvor 60,00 EUR)



1.3 Für Dauerkarten für Personen mit Wohnsitz außerhalb von Niedernhausen werden folgende Entgelte erhoben (Nachlass von 10 %):


1.3.1 Erwachsene 79,00 EUR (zuvor 99,00 EUR)

1.3.2 Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr 36,00 EUR (zuvor 45,00 EUR)

1.3.3 Für Haushalte mit Kindern bis zum 18. Lebensjahr 108,00 EUR (zuvor 135,00 EUR)

1.3.4 Schüler und Studenten (mit Nachweis) 46,00 EUR (zuvor 57,00 EUR)

1.3.5 Bundesfreiwilligendienstleistende, freiwillig Wehrdienstleistende und Behinderte ab 50% Behinderung (mit Nachweis)
54,00 EUR (zuvor 68,00 EUR)



1.4 Für Zehnerkarten für Personen mit Hauptwohnsitz in Niedernhausen werden folgende Entgelte erhoben (Nachlass von 20 %):


1.4.1 Erwachsene 32,00 EUR

1.4.2 Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr 12,00 EUR

1.4.3 Schüler und Studenten (mit Nachweis) 16,00 EUR

1.4.4 Bundesfreiwilligendienstleistende, freiwillig Wehrdienstleistende und Behinderte ab 50% Behinderung (mit Nachweis)
20,00 EUR



1.5 Für Zehnerkarten für Personen mit Wohnsitz außerhalb von Niedernhausen werden folgende Entgelte erhoben
(Nachlass von 10 %).


1.5.1 Erwachsene 36,00 EUR

1.5.2 Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr 13,50 EUR 1.5.3 Schüler und Studenten (mit Nachweis) 18,00 EUR

1.5.4 Bundesfreiwilligendienstleistende, freiwillig Wehrdienstleistende und Behinderte ab 50% Behinderung (mit Nachweis)
22,50 EUR



1.6 Die Vorverkaufszeiten werden jährlich durch den Gemeindevorstand festgelegt und öffentlich bekanntgegeben. 


2. Familienkarten Familienkarten werden als Dauerkarten an Haushalte mit Kindern (mit gleichem Wohnsitz) bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ausgegeben, die einen entsprechenden amtlichen Nachweis vorlegen.

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